Prüfstandsmessung Einzelraumfeuerstätte

Messen von Emissionen an Kleinfeuerungsanlagen gemäß VDI 4207 Blatt 2
Feuerstätten für feste Brennstoffe müssen gemäß 1. BimschV Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid einhalten. Einige Feuerstätten haben durch den Hersteller keine Prüfung erfahren und können diese Werte nicht nachweisen. Hier besteht jedoch die Möglichkeit der Prüfstandsmessung vor Ort wodurch eventuell Feuerstätten welche in einwandfreiem Zustand sind erhalten bleiben können.

1. BImschV §26 Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe (1) Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommenwurden, dürfen nur weiterbetrieben werden, wenn nachfolgende Grenzwerte nicht überschritten werden:
1. Staub: 0,15 Gramm je Kubikmeter,
2. Kohlenmonoxid: 4 Gramm je Kubikmeter.

VDI 4207 Blatt 2 Der Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte kann
1. durch Vorlage einer Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder
2. durch eine Messung unter entsprechender Anwendung der Bestimmungen der Anlage 4 Nummer 3 durch eine Schornsteinfegerin oder einen Schornsteinfeger geführt werden.

Damit die geforderten Grenzwerte eingehalten werden ist es notwendig die Feuerstätte auf die Messung vorzubereiten. Hierzu sind folgende Punkte zu beachten.

1. Zur Messung ist es notwendig dass die Feuerstätte funktionsfähig und in einem technisch einwandfreien Zustand ist. Daher sollte im Vorwege besonders auf folgende Bauteile geachtet werden. Schamottauskleidung im Feuerraum Ascherost Umlenkstein/ Umlenkplatte Dichtungen der Feuerraumöffnung Funktion der Verbrennungsluftregler

2. Ebenfalls ist es wichtig dass die Feuerstätte vorher vollständig gereinigt wird. Hierzu zählt der Feuerraum, Verbrennungslufteinrichtungen, das Rauchrohr, eventuell nachgeschaltete Heizregister.

  • Reinigung von Feuerstätten für feste Brennstoffe

  • Für die Messungen sollten die Außentemperaturen zwischen –10 °C und 15 °C liegen.

    3. Die Feuerstätte ist etwa 30 Minuten vor der Messung in Betrieb zu nehmen um eine Grundglut zu erhalten. Vorzugsweise mit rindenfreier Buche mit einer Holzfeuchte zwischen 14 % und 24 % und ca. 30 cm Umfang. Länge nach Angabe des Herstellers der Feuerungsanlage oder nach der Feuerraumgröße abzüglich eines ausreichenden Abstands zur Feuerraumwand.

    Hier übernimmt Ihr Schornsteinfeger/ Ihre Schornsteinfegerin!


    Die Messung der CO-Konzentration und die zugehörige Sauerstoffmessung müssen sofort nach Brennstoffaufgabe beginnen.

    Die Ermittlung der CO-Konzentration erfolgt über eine ganze Abbrandperiode von Brennstoffaufgabe auf Grundglut bis Wiedererreichen von Grundglut.

    Die Messung der Staubkonzentration und die zugehörige Sauerstoffmessung müssen 3 min nach Brennstoffaufgabe beginnen.

    Die Dauer der Messung beträgt 30 min.

    Die Messung ist ein einmaliger Nachweis der Einhaltung der Grenzwerten der 1. BImschV
    und ist nicht wiederkehrend notwendig.

    Wenn Sie Interesse an eine Messung oder weitere Fragen zu diesem Thema haben,
    melden Sie sich gerne bei uns!