Reinigung von Feuerstätten für feste Brennstoffe

Bei der Verbrennung von Holz einstehen Abgasrückstände (Ruß) welche sich im Rauchrohr der Feuerstätte,
den Heizgaszügen und im Schornstein ablagern.
Diese Rußablagerungen stellen eine erhöhte Brandgefahr dar. Ruß ist leicht entzündlich und ein Funkenflug ins Rauchrohr kann bereits zu einem Schornsteinbrand führen. Der Schornstein unterliegt daher der Kehrpflicht gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und wird in Abhängigkeit der Nutzung der Feuerstätte regelmäßig vom Schornsteinfeger / in gereinigt um einen Schornsteinbrand zu verhindern und den sicheren Abtransport der Abgase sicher zu stellen.

Die Feuerstätte unterliegt nicht der Kehrpflicht und ist somit im Verantwortungsbereich des Betreibers.

Eine Reinigung der Feuerstätte sowie des Rauchrohres ist in Abhängigkeit der Nutzung, mindestens jedoch einmal im Jahr zu empfehlen. Wir bieten gerne eine Reinigung für Ihre Feuerstätte an.

Bei Interesse und Fragen sind wir gerne für Sie da!