Rauchrohrreinigung
Die Rauchrohre Ihres Kamin- oder Kachelofens unterliegen nicht der Kehrpflicht. Der Betreiber einer Feuerstätte für feste Brennstoffe (z.B. Kamin- oder Kachelofen) ist für die Reinigung des Rauchrohres seiner Feuerstätte selbst verantwortlich! Diese Arbeiten müssen selbst erledigt werden, alternativ können Sie die Rauchrohrreinigung veranlassen.
Im Zusammenhang mit der Kehrung Ihres Schornsteines führen wir diese Reinigung, gerne für Sie aus.
Der sichere Abzug der Abgase aus Ihrem Kamin- oder Kachelofen ist gewährleistet und es werden Schornsteinbrände verhindert, die hier oft Ihre Ursprung haben.